Auch Schüler und Schülerinnen der Windhofschule haben gewählt

Die Windhofschule nahm in diesem Schuljahr erstmals an der bundesweit durchgeführten „Juniorwahl“ zur Bundestagswahl teil.

Die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 9 und 10 haben authentische Wahlunterlagen mit den Kandidaten aus ihrem Wahlkreis erhalten und am Freitag, den 22.09.2017 an der Juniorwahl zum Deutschen Bundestag teilgenommen. Über die formal korrekte Durchführung der Wahl wachte verantwortungsvoll ein freiwilliger Wahlvorstand: Ronja (BO 5), Melina (BO 4), Anne-Kathrin und Alina (beide BO 3) bildeten den Wahlvorstand. Zuvor legten sie Wählerverzeichnisse an, verteilten die Wahlbenachrichtigungen und richteten den Wahlraum ein. Anschließend wurden die Stimmen ausgezählt und an „Juniorwahl.de“ weitergeleitet. Inzwischen sind die Ergebnisse der teilnehmenden Schulen im Internet unter „Juniorwahl.de“ veröffentlicht.

Juniorwahl  Juniorwahl BO5 

 

Zur Vorbereitung stand in den drei teilnehmenden Klassen in den letzten Wochen das Thema „Demokratie und Wahlen“ auf dem Stundenplan. Hierfür wurde das von der „Initiative Juniorwahl“ zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial reichlich genutzt. Darüber hinaus recherchierten die Schüler und Schülerinnen im Internet, besorgten sich Informationen zu den einzelnen Parteiprogrammen und glichen eigene politische Vorstellungen zu ausgewählten Themen mit Hilfe des „Wahlomats“ des „Wahlnavis“ sowie des „Abgeordnetenwatchs“ mit den Parteiprogrammen und den Kandidaten aus dem örtlichen Wahlkreis ab.

Die teilnehmenden Jugendlichen haben diese Möglichkeit der aktiven Auseinandersetzung mit der parlamentarischen Demokratie und dem aktuellen politischen Geschehen in Deutschland sehr positiv aufgenommen. Durch das Üben (Unterrichtsinhalte) und Erleben (an der Juniorwahl teilnehmen) von Demokratie konnten sie sich „eine eigene Meinung bilden….“ (Selvaggia), „einzelne Parteien kennenlernen….“ ( Maxim) und erfahren, was „Demokratie“ (Anne-Kathrin) bedeutet. Viele der Jugendlichen fragten sich während der unterrichtlichen Auseinandersetzung immer wieder, warum sie nicht bereits mit 16 Jahren wählen dürften und hoffen, dass ein entsprechendes Wahlrecht zumindest auf kommunaler Ebene in Zukunft möglich sein wird.