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Ergänzung zum Flyer

Zu unterscheiden ist Förderung ...

  • als Vorbeugende Maßnahme (VM) für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die lernzielgleich in ihren Jahrgangsstufen unterrichtet werden
  • von Unterstützung im Rahmen inklusiver Beschulung (IB), wenn ein Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung (Lernen oder Geistige Entwicklung) besteht.

Bevor ein Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung – kurz: „Förderschwerpunkt“ – festgestellt wird, tagt ein Förderausschuss unter Einbeziehung der Eltern.

 

Kooperationspartner:

Außerschulische (Förder-) Institutionen und Einrichtungen können hinzugezogen werden (Schulpsychologie, Erziehungsberatungsstelle, Therapeuten, Jugendamt, …).

Die Fördermaßnahme endet, wenn…

  • eine Förderung in der allgemeinen Schule ohne Unterstützung durch die Förderschullehrkraft stattfinden kann.
  • ein Wechsel in ein anderes Unterstützungssystem notwendig wird.
  • Probeunterricht an einer Förderschule beantragt wird.